Gesetzbuch

Steuerliche Ertragslücke durch neues Investmentsteuergesetz
Sparerfreibetrag 2018 nicht verfallen lassen!

Vielen Investoren droht 2018, dass sie den Sparerfreibetrag nicht ausnutzen können. Handeln Sie jetzt!

Auf die Frage eines Investors des A.IX Faktor Fonds hin haben wir durch KPMG prüfen lassen, welche Erträge 2018 von Investoren wie versteuert werden müssen. Tatsächlich droht Investoren in thesaurierenden Fonds in 2018 einmalig, dass der Sparerfreibetrag nicht ausgenutzt werden kann.

Die Ursache liegt in der Erneuerung des Investmentsteuergesetzes. Ab 2018 wird eine sogenannte Vorabpauschale fällig, die steuerlich am ersten Arbeitstag des Folgejahres, also 2019, wirksam wird. Die sog. ausschüttungsgleichen Erträge aus 2017 gelten nach dem alten Investmentsteuergesetz aber bereits zum 31.12.2017 als zugeflossen. Für Investoren in (thesaurierende) Fonds bedeutet das, dass sie sich 2018 keine Erträge auf den Sparerfreibetrag anrechnen lassen können. Bei Aktienfonds betrifft das die gesamte thesaurierte Dividendenrendite, beim A.IX Faktor Fonds z.B. 2017 etwa 3%.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie für das Jahr 2018, ob Sie Ihren Sparerfreibetrag anders nutzen können, da dieser nicht in das folgende Jahr übernommen werden kann! Dazu müßten 2018 steuerliche Erträge, wie z.B. Zinsen, Ausschüttungen oder Kursgewinne entstehen. 

Wenn Sie im Dezember feststellen, dass der Freibetrag voraussichtlich nicht ausgenutzt wird, prüfen Sie, ob Sie Kursgewinne realisieren können, um den Freibetrag zu sichern. Dazu könnten Sie z.B. einen Teil der Wertpapiere in Ihrem Depot verkaufen und umgehend wieder kaufen.  


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